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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Die verfassungswidrige Funktionsmigration und die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt), durch Asylantrag, aufgrund Unschuldsvermutung!!!

Die Funktionsmigration,
hat man,
am Besten europaweit,
als Verfassungswidrig darzustellen.
Stattdessen hat man,
aus dem Grundsatz,
der "internationalen Solidarität",
heraus,
von der Unschuldsvermutung auszugehen
und ersteinmal davon auszugehen,
daß der Asylantrag,
bis innerhalb einer fünf Jahresfrist,
das Gegenteil bewiesen ist.
Manb hat über ein europaweites Asylgesetz,
klar zu umreißen,
wann ein Antragssteller asylberechtigt ist
und wann nicht,
sodaß nicht von den gewählten Delegierten,
immer wieder aufs Neue,
darüber entschieden werden muß,
aus welchem Einzugsgebiet,
wieviel über welchen Zeitraum hinweg,
asylberechtigt sind!
Man hat,
 wenn man Fachkräfte braucht,
diese,
durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
am Besten europaweit,
hier vor Ort auszubilden
und nicht Fachkräfte,
aus dem nichteuropäischem Ausland,
in Form dieser,
verfassungswidrigen Funktionsmigration,
anzuwerben!
Durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
wird es 3-4-5 Mal mehr,
Bildungsveranstalter
und damit auch 3-4-5 Mal mehr,
Arbeitsplätze bei den Bildungsveranstaltern geben. 
Jeder Euro der in die Bildungssubvention hineingesteckt wird,
ist also allein schon durch die Arbeoitsplätze,
die im Bildungswesen geschaffen werden,
kein verlorenens Geld!!
Wenn Steuermilliarden,
unter dem Vorwand,
angeblich
"Arbeitsplätze schaffen"
zu wollen,
in die Mittel- 
und die  Oberschicht,
hinein-subventioniert werden,
die dann nicht durch die Unterschicht fließen,
sondern direkt
und ohne Umwege,
in irgendein Ausland verschleppt werden,
stört sich da ja auch niemand daran!!!
Subvention,
die nicht durch die Unterschicht fließt,
bei der die Unterschicht außen vor bleibt,
ist auch im volkswirtschaftlichem Sinne
und nicht nur im strafrechtlichem Sinne,
nichts als Kriminell!!!
Einen Menschen auf seine Funtion zu reduzieren,
ist entwürdigend
und die Würde des Menschen ist unantastbar(!!!)
und damit ist die Funktionsmigration verfassungswidrig!!!
Die Migration hat eurpopaweit in Zukunft,
zu 75,80,85%,
oder mehr,
einzig,
durch eine Staatsbürgerschaft,
durch Asylantrag stattzufinden
und nicht durch Funktionsmigration!
Nachdem die sozialen Sicherungssysteme,
europaweit vereinheitlicht wurden sind
und die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
in die Pflicht genommen werden,
auch den regulär,
anfallenden Bedarf,
der öffentlichen Haushalte,
eingetragenen Vereine 
und karitativen Organisationen,
der vom Grad,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage kommt,
durch eine 120 Stunden/Monat Auflage,
für die ALG2-Empfänger,
die am Längsten 
arbeitslos sind,
  zu decken,
haben die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
auch wesentlich mehr,
finanzielle Freiräume 
und Möglichkeiten!
Alle kommunalen Träger,
die weniger als sagen wir,
10% Arbeitslose haben,
bekommen die neuen Staatsbürger zugewiesen.
Es wird ein bißchen dauern,
bis alle kommunalen Träger,
europaweit,
mehr als 10% Arbeotslose haben!
danach kann man den Prozentsatz dann,
auf 11%,12%,13%,usw.,
für alle geleich,
erhöhen!
Der neue Staatsbürger bekommt 
einen kommunalen Träger zugeordnet,
der weniger als,
sagen wir,
10% Arbeitslose hat,
in dessen Einzugsgebiet er,
über diese fünf Jahresfrist hinweg,
wohnen bleiben muß.
Er/Sie wird von Anfang an,
mit allen Rechten und Pflichten,
die alle anderen,
"Eingeborenen" auch haben,
 voll integriert!
Ist also nicht nur Nutznießer,
der vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
durch Asylantrag,
 aufgrund Unschuldsvermutung,
sondern dadurch auch,
der Bildungssubvention!
Wird innerhalb dieser fünf Jahre,
nicht nachgewiesen,
daß er falsche Angaben gemacht hat,
wird die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
in eine unanfechtbare Staatsangehörigkeit umgewandelt
und er kann,
wie jeder Andere auch,
seinen Wohnsitz frei wählen.
Der Bedarf an Fachkräften,
darf nicht durch verfassungswidrige Funktionsmigration,
gedeckt werden,
sondern muß durch Rechtsansprüche,
die insbesondere den arbeitslosen Bürgern,
europaweit,
zugebilligt werden müssen,
auf Kostenübernahme,
für Weiterbildung 
und Qualifikation,
durch den Staat,
gedeckt werden!!!
 

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